Allgemeine Einkaufsbedingungen der Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH
Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH und ihren Lieferanten, Herstellern sowie Geschäftspartnern.
Mit der Annahme eines Auftrags erkennt der Lieferant die nachstehenden Bedingungen an.
1. Geltungsbereich
Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, Lieferanten und gewerbliche Partner der Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH.
Abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Bestellungen und Auftragsbestätigung
Bestellungen erfolgen schriftlich, elektronisch oder über vereinbarte Bestellsysteme.
Der Lieferant verpflichtet sich, jede Bestellung zeitnah zu bestätigen und die vereinbarten Liefertermine einzuhalten.
Änderungen oder Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise gelten als Festpreise inklusive sämtlicher Nebenkosten, Verpackungen und Transportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zahlungen erfolgen per:
- Banküberweisung
- Vereinbarte Geschäftszahlungsmethoden
Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Lieferung sowie Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
4. Lieferung und Lieferfristen
Der Lieferant verpflichtet sich zur termingerechten Lieferung der bestellten Waren oder Dienstleistungen.
Die Lieferung erfolgt an die von der Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH angegebene Lieferadresse.
Lieferverzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen behalten wir uns das Recht vor:
- vom Vertrag zurückzutreten,
- Ersatzbeschaffung vorzunehmen,
- Schadensersatz geltend zu machen.
5. Qualität und Produktsicherheit
Alle gelieferten Produkte müssen:
- den vereinbarten Spezifikationen entsprechen,
- frei von Mängeln sein,
- den geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen,
- für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.
Die Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH behält sich das Recht vor, gelieferte Waren zu prüfen und mangelhafte Produkte zurückzuweisen.
6. Gewährleistung
Der Lieferant garantiert die Qualität, Funktionalität und Sicherheit der gelieferten Produkte.
Bei Mängeln behalten wir uns folgende Rechte vor:
- Nachbesserung,
- Ersatzlieferung,
- Preisreduzierung,
- Rücktritt vom Vertrag,
- Schadensersatz.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nur anerkannt, sofern dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
9. Haftung
Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte Produkte, verspätete Lieferungen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.
10. Nachhaltigkeit und Compliance
Die Garten- und Landschaftsbau Riecher GmbH legt großen Wert auf:
- nachhaltige Geschäftsbeziehungen,
- faire Handelspraktiken,
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,
- Umwelt- und Sicherheitsstandards.
Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Anforderungen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und vertraulich behandelt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.